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   VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20   

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VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20 (https://dejure.org/2020,85667)
VG Hamburg, Entscheidung vom 15.12.2020 - 20 E 5003/20 (https://dejure.org/2020,85667)
VG Hamburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 20 E 5003/20 (https://dejure.org/2020,85667)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

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    Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in einem Rechtsanwaltsbüro - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Hamburg, 18.11.2020 - 5 Bs 209/20

    Coronabedingte Schließung von Fitnessstudios voraussichtlich rechtmäßig

    Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20
    Die Verordnungsermächtigung ist mit höherrangigem Recht vereinbar; sie beachtet insbesondere die Vorgaben des in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG normierten Bestimmtheitsgebots und des Parlamentsvorbehalts (vgl. zur neuen Vorschrift des § 28a IfSG VGH München, Beschl. v. 8.12.2020, 20 NE 20.2461, abrufbar unter https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/20a02461b.pdf, Rn. 24 ff.; zur bisherigen Rechtslage eingehend OVG Hamburg, Beschl. v. 18.11.2020, 5 Bs 209/20, juris, Rn. 13 ff.).

    Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Maßnahme um einen - vergleichsweise wenig eingriffsintensiven - von vielen verschiedenen Bausteinen in einem politischen Gesamtkonzept zur Eindämmung der Pandemie handelt (vgl. zur Berücksichtigung eines solchen Gesamtkonzepts im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit einzelner Maßnahmen eingehend OVG Hamburg, Beschl. v. 18.11.2020, 5 Bs 209/20, juris, Rn. 37).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20
    Hierfür genügt es, wenn der gewünschte Erfolg durch das Mittel gefördert werden kann (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 9.3.1994, 2 BvL 43/92 u.a., juris, Rn. 122).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20
    Das Element der Erforderlichkeit setzt voraus, dass der Staat unter mehreren, zur Erreichung des Zweckes gleich gut geeigneten Mitteln dasjenige wählt, das die geschützte Rechtsposition am wenigsten beeinträchtigt, wobei die gleiche Wirksamkeit voraussetzt, dass eine alternative Maßnahme die Erfolgswahrscheinlichkeit eindeutig gleichwertig steigert (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.7.1999, 1 BvR 2226/94 u.a., juris, Rn. 217, 266).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88

    Briefüberwachung

    Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20
    Unter der Privatsphäre ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Raum zu verstehen, in dem der Einzelne unbeobachtet sich selbst überlassen ist oder mit Personen seines besonderen Vertrauens ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Verhaltenserwartungen verkehren kann (BVerfG, Beschl. v. 26.04.1994, 1 BvR 1689/88, juris, Rn. 21).
  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20
    Nicht notwendig ist der Nachweis, dass der Zweck durch das Mittel vollständig erreicht wird; es genügt vielmehr, dass das Mittel die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass der angestrebte Erfolg zumindest teilweise eintritt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.2.2001, 1 BvR 781/98, juris, Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2020 - 13 B 1815/20

    Maskenpflicht auf dem AfD-Parteitag

    Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20
    Der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung liegt die wissenschaftlich begründete Annahme zugrunde, dass sich das neuartige Coronavirus sowohl im Wege einer Tröpfcheninfektion bei direkten persönlichen Kontakten als auch über Aerosole - bestehend aus kleinsten Tröpfchenkernen, die längere Zeit in der Umgebungsluft schweben und sich insbesondere in Innenräumen anreichern und größere Distanzen überwinden können - besonders leicht von Mensch zu Mensch verbreitet (vgl. den epidemiologischen Steckbrief des RKI zu SARS-CoV-2 und COVID-19, Stand: 11.12.2020, abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html; hierzu sowie zum Folgenden zudem eingehend OVG Münster, Beschl. v. 27.11.2020, 13 B 1815/20.NE, juris, Rn. 55 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.7.2020, 5 Bs 86/20, juris, Rn. 17 ff.).
  • OVG Hamburg, 21.07.2020 - 5 Bs 86/20

    Corona - Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht beim Besuch von Verkaufsstellen

    Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20
    Der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung liegt die wissenschaftlich begründete Annahme zugrunde, dass sich das neuartige Coronavirus sowohl im Wege einer Tröpfcheninfektion bei direkten persönlichen Kontakten als auch über Aerosole - bestehend aus kleinsten Tröpfchenkernen, die längere Zeit in der Umgebungsluft schweben und sich insbesondere in Innenräumen anreichern und größere Distanzen überwinden können - besonders leicht von Mensch zu Mensch verbreitet (vgl. den epidemiologischen Steckbrief des RKI zu SARS-CoV-2 und COVID-19, Stand: 11.12.2020, abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html; hierzu sowie zum Folgenden zudem eingehend OVG Münster, Beschl. v. 27.11.2020, 13 B 1815/20.NE, juris, Rn. 55 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.7.2020, 5 Bs 86/20, juris, Rn. 17 ff.).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20
    Grundrechtsrelevante Regelungen, die der formelle Gesetzgeber in Ausführung der ihm obliegenden, im jeweiligen Grundrecht angelegten Regelungsaufträge, Inhaltsbestimmungen oder Schrankenziehungen vornimmt, stellen nämlich bereits keine durch Art. 19 Abs. 1 GG adressierte "Einschränkung" von Grundrechten dar; dies betrifft sowohl den Vorbehalt der Inhalts- und Schrankenbestimmung in Art. 14 Abs. 1 GG (BVerfG, Urt. v. 18.12.1968, 1 BvR 638/64 u.a., juris, Rn. 99 ff.) als auch den Regelungsvorbehalt in Art. 12 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschl. v. 17.7.1961, 1 BvL 44/55, juris, Rn. 60).
  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20
    Dieser ermöglicht in den Fällen, in denen eine Normenkontrolle für untergesetzliches Landesrecht nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO nicht eröffnet ist, zur Schließung von Rechtsschutzlücken eine vorläufige gerichtliche Feststellung über die individuelle Verbindlichkeit des angegriffenen Gebots gegenüber dem Rechtsschutzsuchenden (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 31.3.2020, 1 BvR 712/20, juris, Rn. 15; VG Hamburg, Beschl. v. 11.5.2020, 9 E 1919/20, juris, Rn. 4).
  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20
    Die Verordnungsermächtigung ist mit höherrangigem Recht vereinbar; sie beachtet insbesondere die Vorgaben des in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG normierten Bestimmtheitsgebots und des Parlamentsvorbehalts (vgl. zur neuen Vorschrift des § 28a IfSG VGH München, Beschl. v. 8.12.2020, 20 NE 20.2461, abrufbar unter https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/20a02461b.pdf, Rn. 24 ff.; zur bisherigen Rechtslage eingehend OVG Hamburg, Beschl. v. 18.11.2020, 5 Bs 209/20, juris, Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15

    Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Zugang zur Revisionsinstanz;

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 519/20

    Corona; Maskenpflicht; Normenkontrolleilantrag; Schulunterricht

  • OVG Hamburg, 06.07.2018 - 3 Bs 97/18

    Eilantrag gegen die Untersagung der Abschiebung; Umstellung des Antrages nach

  • VG Hamburg, 11.05.2020 - 9 E 1919/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen die die aus der Corona-Verordnung folgende

  • VG Hamburg, 11.11.2020 - 3 E 4605/20

    Erfolgloser Antrag der Betreiberin von Sonnenstudios gegen das aus der

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